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Eis und Schnee: Wer muss räumen und streuen?
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Ela
Bikinimaus


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Beitrag[58466] Verfasst am: 19.01.2006, 14:01    Titel: Eis und Schnee: Wer muss räumen und streuen? Antworten mit Zitat

Vorgestern hatte Matthias das Thema "Streupflicht" aufgegriffen, weil es mal wieder schneite. Nun hab ich mich mal im Internet schlau gemacht und denke, dass das Thema nicht nur uns sondern die Meisten betrifft.
Also möchte ich Euch meine Recherche nicht vorenthalten:

Streupflicht entbindet nicht vor Vorsicht

Nach der Rechtsprechung tragen Fußgänger, die auf vereisten Wegen stürzen unter Umständen sogar eine Mitschuld.
Dies gilt selbst dann, wenn der für die Schnee- und Eisbeseitigung Verantwortliche seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. In einem vom Oberlandesgericht Jena entschiedenen Fall (Az.: 4 U 646/04) wurde einem Fußgänger, der auf dem Weg zu seinem Auto auf einer Eisplatte ausrutschte und sich einen Fuß dabei brach, ein Mitverschuldensanteil von fünfzig Prozent auferlegt.
Aufgrund von Zeugenaussagen gelangte das Gericht zu der Annahme, dass sich der verunglückte Passant nicht besonders vorsichtig oder langsam fortbewegt hatte. Dazu wäre er aber nach Ansicht des Gerichts verpflichtet gewesen, da er erkennen musste, dass der Gehweg großflächig vereist und nicht gestreut war.

Was ist aber, wenn sich ein Passant sorgfältig und gewissenhaft verhält und trotzdem auf Gehwegen oder Grundstückszugängen witterungsbedingt stürzt?

Verantwortlich für die Schnee und Eisbeseitigung ist im Regelfall der Hauseigentümer. Bei Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnanlagen wird über die Hausverwaltung oft ein professioneller Winterdienst eingeschaltet. Oft wird auch der Hausmeister mit dem Schneeräumen und Streuen beauftragt.

Mieter können dagegen zu diesen Diensten nur herangezogen werden, wenn dies von Anfang an im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Ist dies der Fall, der Mieter aber gesundheitlich nicht in der Lage, die Winterpflichten zu erfüllen, bzw. berufs- oder urlaubsbedingt abwesend, so hat er auf seine Kosten für eine entsprechende Vertretung zu sorgen.

Dennoch: Der Eigentümer bleibt in der Verantwortung, auch wenn er die Winterpflichten vertraglich auf den Mieter überträgt. So muss der Eigentümer die Lage überwachen und überprüfen, ob der Mieter die Räumarbeiten auch ordnungsgemäß ausführt. Überdies ist der Eigentümer verpflichtet, die erforderlichen Streumittel und Arbeitsgeräte, wie Schneeschaufel, Besen etc. zur Verfügung zu stellen. (Das wird kaum ein Vermierter machen...)

Kommt es infolge Schnee- und Eisglätte zu einem Unfall, so steht dem gestürzten Passanten unter Umständen - abhängig von seinem Mitverschulden - ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu. Anspruchsgegner ist je nach Fallgestaltung der Grundstückseigentümer oder der Mieter.

War Letzterer zum Winterdienst verpflichtet, hat seine Aufgaben aber nicht ordnungsgemäß erfüllt, so kommt eine private Haftpflicht für den Schaden auf. Lag der Pflichtenverstoß auf der Vermieterseite, so tritt die Haus- und Gebäudeversicherung ein. Sind die Aufgaben dagegen eindeutig auf die Hausverwaltung delegiert worden, so ist jene bzw. deren Versicherung schadensersatzpflichtig.

Bei den winterlichen Räum- und Streupflichten sind auch zeitliche Vorgaben zu beachten. Meist geben die Gemeinden in ihren Satzungen den Zeitrahmen vor, in dem Schnee und Eis beseitigt werden müssen - üblicherweise um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ein oder zwei Stunden später.
Damit ist es aber nicht getan. Schneit es tagsüber unentwegt, so muss auch mehrfach geräumt bzw. gestreut werden. Abends um i]20 Uhr [/i]enden die Pflichten. Kneipenbummler sollten daher besonders vorsichtig sein - gerade auch im Hinblick auf ein potenzielles Mitverschulden!


Wie siehts bei Euch aus mit dem Winterdienst? Räumt Ihr selber den Gehweg?
_________________
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Pauline
Oberleutnant


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Beitrag[58493] Verfasst am: 19.01.2006, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben keinen Gehweg.
_________________
Altwerden ist wie auf einen Berg steigen.
Je höher man kommt, desto mehr Kräfte sind verbraucht,
aber umso weiter sieht man.
(Sir Peter Ustinov)
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Gast






Beitrag[58500] Verfasst am: 19.01.2006, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dein Bericht Ela ist korrekt!
Wir hatten mit unserem Vermieter ( der in Bielefeld lebt ) eine Absprache.Wir räumten die Hälfte der am Grundstück verlaufenden Gehsteige.Für die andere Hälfte WÄRE" der Mieter über mir verpflichtet gewesen - da er ebenfalls eine Mietvergünstigung für Räum- und Kehrarbeit erhielt. Böse
Unser Vermieter hat mir das komplette Gartengerät,inclusive Elektrorasenmäher bezahlt.Den Strom für die Rasenpflege können wir vom Vermiter abnehmen!
Leider hielt mein Mitmieter im 1.Stock absolut nichts davon,mal seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Wir haben einen Superhauseigentümer - aber ich sehe nicht ein,daß wir dem Faulsack oben die Arbeit machen.Also habe ich den Vorschlag gemacht,die Mitkürzung oben zurück zu ziehen und dafür meinem Lebensgefährten ein kleines Taschengald für "Hausmeisterei" zu zahlen.
Seitdem ist hier immer korrekt geräumt und gefegt.Der Vermieter ist zufrieden und wir müssen uns nicht mehr ärgern!Nur oben "der Herr" - ist ein bischen frustriert (weil sein" Geschenk" nun weg ist)
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Ela
Bikinimaus


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Beitrag[58501] Verfasst am: 19.01.2006, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Toller Vermieter...und das mit dem im 1. Stock habt ihr gut gelöst!!!
_________________
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erika
Kapitänleutnant


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Beitrag[58503] Verfasst am: 19.01.2006, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hier in Wuppertal sind die Straßen nach Wichtigkeit mit Buchstaben gekennzeichnet : A, B, C usw. Wir wohnen in einer F Straße und zahlen weder Straßen Reinigungs noch Räumgebühren. Einen Gehweg haben wir in unserer engen Straße nicht. Wir sind verpflichtet die Straßenmeter als Anwohner selbst zu räumen und zu streuen. Wie das in Wirklichkeit dann aussieht kann man bei den Winterbildern nachsehen. Drum sind wir auch gar nicht so erpicht auf harte Winter Winken
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Gast






Beitrag[58511] Verfasst am: 19.01.2006, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ela hat folgendes geschrieben:
Toller Vermieter...und das mit dem im 1. Stock habt ihr gut gelöst!!!


Nach 10 Jahren mit einem Chaotenhausherrn Böse Böse habe ich den Vermieter aber auch verdient Sehr glücklich .Ich könnte Bücher schreiben über Unverschämt - und Unkorrektheiten von früher. Geschockt Geschockt
Was "oben" betrifft -------er ist vom "Stamme nimm wat' Du kriegen kannst" - Sozialschma------!!!!!! Weinen
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Kelte
Bootsmann


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Beitrag[58512] Verfasst am: 19.01.2006, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Auch bei uns ist es ein Sonderfall, da wir in einer verkehrsberuhigten Zone liegen. Es gibt eine Fahrspur (für ein Fahrzeug) mit Ausweichsstellen! Gehwege gibt es keine. Nebenan ist ein Spielplatz, also Gemeindegrund.

Die Gemeind schiebt zwar die Fahrspur immer zügig frei, da der ganze Ort doch immense Höhenunterschiede aufweist, aber z.B die Fußwege auf den Gemeindegrundstücken werden nicht geräumt!
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bongo
Bootsmann


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Beitrag[58573] Verfasst am: 19.01.2006, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

@catsam:

Ihr habt aber einen großzügigen Vermieter. Die Kosten für Schneeräumung und Gartenpflege sind umlagefähig. Das heißt, dass der Vermieter diese dem Mieter auferlegen darf.

Bei mir macht es ein professioneller Winterdienst. Die kommen leider zwischen 4:00 und 4:30 Uhr mit der Schneefräse, die einen Verbrennungsmotor wie ein Rasenmäher hat. Ich wache davon stets auf. Aber ich bin froh, dass die so früh kommen, denn um diese Zeit schlafe ich mit Leichtigkeit wieder ein.
_________________
Sag unter Freunden die Wahrheit und man mag dich nicht mehr!
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Dieter
Leutnant


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Beitrag[58951] Verfasst am: 21.01.2006, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns werden die Bürgersteige vom Hausmeister geräumt. Der hat so ein kleines Fahrzeug dafür. Die Kosten dafür werden auf die Wohnnebenkosten umgelegt. Das hält sich aber in Grenzen und es gibt keinen Streit mit Nachbarn. Die Straße bleibt so wie sie ist. Habe hier noch nie ein städtisches Räumfahrzeug gesehen. Ist aber auch kein Problem wenn man Winterreifen hat. Hier ist es ziemlich eben und bis zur geräumten Hauptstraße sind es nur ca. 200 Meter.
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Ela
Bikinimaus


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Beitrag[59083] Verfasst am: 22.01.2006, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Na wenigstens kannst Du dann wieder einschlafen. Rechtens ist es ja nicht, dass die so früh räumen. Auch die Müllabfuhr darf erst ab 6.00 Uhr anrücken...Bei uns tut sie das - Ann-Kathrin wird grundsätzlich morgens 6.00 Uhr davon wach und kann nicht mehr einschlafen - schlecht, denn dienstags darf sie eigentlich bis 8.00 Uhr schlafen Smilie
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Gast






Beitrag[59104] Verfasst am: 22.01.2006, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Bongo Umlagen sind nur dann rechtlich vertretbar,wenn ALLE Hausbewohner den Garten benutzen.( und wie schon erwähnt,wird nicht von einer Firma geräumt,sondern von uns selbst!)Wir haben aber getrennte Gartenabschnitte.Jeder ist für seinen eigenen Teil verantwortlich.( Vorne der Eigentümer,hinten wir und der Mieter oben hat keinen Gartenzutritt)
Schneeschieber,Strassenbesen und sonstiges Gerät zur Pflege des Grundstücks muß der Hauseigentümer prinzipiell anschaffen.Das tut unser
jetziger Eigentümer auch.Wir pflegen auf Absprache das gesamte Grundstück und dafür bekomme ich eine Mietvergünstigung in angemessener Höhe.Diese Vergünstigung war dem anderen Mieter auch gegeben worden - aber er hat sie genommen,ohne die gewünschte Leistung zu bringen.
Mit einem Wort : er hat kassiert und SONST NIX!!!!
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Ela
Bikinimaus


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Beitrag[64720] Verfasst am: 04.03.2006, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

ICH WILL NICHT MEHR!!!!! *gg*
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Moondew
Bootsmann


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Beitrag[64724] Verfasst am: 04.03.2006, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

@Ela

Wieso? Andere Menschen zahlen viel Geld, um ihm Fitness-Studio zu trainieren und du bekommst das sogar umsonst!

Tja, so eine Dachgeschosswohnung ist schon etwas Feines
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sharkman
Kapitänleutnant


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Beitrag[64749] Verfasst am: 04.03.2006, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Moondew hat folgendes geschrieben:


Tja, so eine Dachgeschosswohnung ist schon etwas Feines


.... für unsere Mitbewohner aber nicht, die stehen mit auf dem Räumplan Winken
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„Wer gestern jung war, muss heute nicht von gestern sein"
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erika
Kapitänleutnant


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Beitrag[64752] Verfasst am: 04.03.2006, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

.... und bei uns stehen nur wir auf dem Räumplan und das bin meist ich. Aber dafür ist es bei uns im Hochsommer herrlich, denn wenn alle unter der Hitze stöhnen, weht ein leichtes Lüftchen aus dem Tal und rascheln die Blätter . Hat eben alles seine zwei Seiten Winken
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