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mano
Bootsmann


Anmeldedatum: 21.11.2005
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Beitrag[71532] Verfasst am: 19.04.2006, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Moin alle,

ich bin mal wieder wie immer weit aus dem Fenster, da die Grenze zur Rechtsberatung fließend ist. Das obige aber stammt lediglich aus gängigen Kommentaren. (hier: Pallandt BGB u.a.)

Da die Abmahngeier aber recht tief fliegen, will ich den obigen Text nicht weiter auslegen.
Außerdem soll hier ja keine Rechtsdikussion entstehen.

Das Beispiel mit dem Drucker ist mir tatsächlich passiert.
Ich hatte einen neuen Drucker erworben, der zu Hause angeschlossen nicht lief.
Nachdem meine Bemühungen diesen zum drucken zu bewegen alle mißlungen waren, brachte ich diesen zum Händler zurück.
Der wollte den zum Hersteller einschicken (Dauer: drei Wochen) und ggffls. reparieren lassn.
Da ich nun nicht einsah, auf den soeben erwobenen Drucker gleich wieder drei Wochen verzichten zu müssen, hab ich mich mit den entsprechenden Gesetzen vertraut gemacht.
Nach kurzem Diskurs, führte der auch zu einem Konsens und der hieß: Neuer Drucker sofort.

mano
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Ein Frosch bleibt ein Frosch, auch wenn er miaut wie eine Katze


Zuletzt bearbeitet von mano am 19.04.2006, 23:03, insgesamt einmal bearbeitet
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Claus
Administrator


Anmeldedatum: 08.09.2004
Beiträge: 4206
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Beitrag[71568] Verfasst am: 19.04.2006, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt Bulli, wo Du nun das BGB zitierst, erinnere ich mich dunkel an das Merkwort WUMS

Wandlung
Umtausch
Minderung
Schadensersatz (wegen Nichterfüllung)

Sollte man eigentlich immer vor Augen haben, wenn findige Verkäufer einem etwas erzählen.
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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezession der Applikation relativ primitiver Methoden
komplementär zur Favorisierung adäquater komplexer Algorithmen.
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mano
Bootsmann


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Beiträge: 1942
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Beitrag[71662] Verfasst am: 19.04.2006, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

Claus,

Die Wandelung hat bei der letzten Reform ins Gras beissen müssen.
Die wird ersetzt durch (alle BGB )
§ 439 Nacherfüllung;
§ 441 Minderung.

Des Rätsels Lösung findet sich generell mal hier:

§ 476 Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


mano
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Dieter
Leutnant


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Beiträge: 3916
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Beitrag[71719] Verfasst am: 19.04.2006, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bei aller Gesetzeslage, auf die ein Händler bestehen kann, frag ich mich nur:
Will der mich als Kunden behalten, oder pocht er auf sein gesetzlich verbrieftes Recht.
Auf dieser Schiene erreicht man mitunter als guter Kunde sehr viel.
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mano
Bootsmann


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Beitrag[71721] Verfasst am: 19.04.2006, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Dieter,

da hast Du sicherlich recht. Der Hinweis auf das Gesetz sollte auch nach m.M. nur die Ultimo ratio sein.

Es gibt aber noch eine ganze Reihe Händler, die den Kunden mit wochenlangen Reparaturen hinhalten, Gutscheine statt Geld rausrücken u.a.

Meine eigene Erfahrung mit dem Geiz ist Geil Markt war dann die mit einem Nietnagelneuen Laserdrucker, der auch heftig teuer war.
Der lief nicht und die wollten den zum Hersteller zur Reparatur schicken.
Das ganz sollte dann zwischen 2 und 4 Wochen dauern.
Der Drucker war 6 Stunden alt und kostete damals an die 1200 DM.

mano
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Dieter
Leutnant


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Beitrag[71724] Verfasst am: 19.04.2006, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

mano, glücklicherweise muss ich noch nicht in solchen Märkten kaufen, denn es haben noch andere Händler überlebt. Da hatte ich solche Probleme nie. Na klar, Service will bezahlt werden, andererseits bezahlt mir aber niemand meinen Stress im Mediensupermarkt (will jetzt keine Namen nennen).
Ich unterstütze weiterhin die kleinen Händler und hoffe, dass viele Leute endlich auch zu der Einsicht kommen, dass Sie in den Märkten schlechter fahren.
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Gast






Beitrag[71820] Verfasst am: 19.04.2006, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich euch allen schon sagte.....:Ich hab meinen Händler vor Ort.....und null Problemo Sehr glücklich
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mano
Bootsmann


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Beitrag[74747] Verfasst am: 01.05.2006, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

und weil es mir gestern in einem Baumarkt auffiel:

Das Aufreißen von Verpackungen verpflichtet zum Kauf

stand dort auf einem riesengrossen Schild zu lesen.

Mir isses nur aufgefallen, weil derartige Schilder gänzlichen Unsinn verbreiten. Niemand ist verpflichtet, die Ware zu kaufen wenn er die Verpackung aufgerissen hat.

(BGB §§ 307 Abs.1 Satz 1, 309 Nr. 5, 443 Abs.2)

Man ist lediglich verpflichtet für angerichtete Schäden aufzukommen. (Hier also die aufgerissene und somit beschädigte Verpackung zu ersetzen (bezahlen


mano
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Pauline
Oberleutnant


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Beitrag[86562] Verfasst am: 13.07.2006, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kriminelle Machenschaften am Telefon: Warum die Frage nach dem Geburtsdatum teuer werden kann
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Pauline
Oberleutnant


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Beitrag[119479] Verfasst am: 23.01.2007, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Teure "Medizin" statt großer Gewinne

Glückstadt/Kiel / sh:z - Es war der reinste Horror: Fast zehn Stunden lang waren Raimund und Edith Welack (beide 73) wie gefangen in einem Gasthof bei Bordesholm. Dabei wollte das Ehepaar aus Glückstadt nur seinen Gewinn von 3000 Euro abholen, den es beim Preisausschreiben der "Gartencenter-Gewinnabteilung" gewonnen hatte.
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Altwerden ist wie auf einen Berg steigen.
Je höher man kommt, desto mehr Kräfte sind verbraucht,
aber umso weiter sieht man.
(Sir Peter Ustinov)
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Gigaset
Bootsmann


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Beitrag[119480] Verfasst am: 23.01.2007, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ist schon Hammerhart! Traurig Traurig

Aber so richtig leid tun mir die Leute nicht.

Wie kann ein erwachsener Mensch der im vollbesitz seiner Geistigen Kräfte ist auf so eine Sch. . . e reinfallen. Traurig Traurig Traurig
Langsam müßte sich dieser Nepp bis ins allerletzte Dorf herumgesprochen haben. Lachen Lachen

Meine Frau und ich könnten uns theoretisch 3-4 mal im Jahr solche Gewinne abhohlen. Winken Winken
Gruß Gigaset,
.... der gerne mal zu so einer "Gewinnübergabe" mitfahren würde. Cool Cool
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Reich wird man erst durch Dinge die man nicht begehrt! (Mahatma Gandhi)
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Gast






Beitrag[127584] Verfasst am: 19.04.2007, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings wird immer wieder an die "Dummheit" der Menschen appelliert
Heute flatterte mir folgende Mail in den Rechner:

Zitat:
Thema: Neue Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit Ihrem e-mail Konto.
Datum: 19.04.2007 00:12:25 Westeuropäische Sommerzeit
Von: kundenservice@kontopruefung.org
Internet-eMail: (Details)



Guten Tag,

Im Rahmen unserer Sicherheitsmassnahmen pruefen wir regelmaessig alle Vorgaenge auf unseren e-mail Servern.

Vor kurzem haben wir ein neues Sicherheitskonzept erstellt dass die Falsch- oder Scheinanmeldungen auf unseren e-mail Servern unterbindet.

Eine Falsch- oder Scheinanmeldung tritt dann in Kraft wenn ein Internetuser sich auf unseren e-mail Servern unter einem falschen Namen beziehungsweise einer falschen Adresse/Postanschrift anmeldet.
Falsch- oder Scheinanmeldungen treffen oft unbeteiligte Dritte und nehmen sehr viel ungenutzten Speicherplatz auf unseren e-mail Servern ein.

Wir setzen uns hiermit mit Ihnen in Verbindung um dieses Problem im Zusammenhang mit Ihrem e-mail Konto zu klaeren.
Wir erbeten hiermit folgende Informationen von Ihnen:

- eine beidseitige Kopie ihres Personalausweises mit klar sichtbarer Wohnadresse
- eine Gas/Wasser/Strom/Telefon- Rechnung mit klar sichtbarer Postanschrift (wenn vorhanden)

Bitte senden Sie uns diese Informationen mit der dazugehoerigen Bearbeitungsnummer and folgende e-mail Adresse: kundenservice@kontopruefung.org

Bearbeitungsnummer: NR-410-198-303



Da die Sicherheit Ihres e-mail Kontos unser Hauptanliegen ist, werden wir nach Ablauf von 7 Arbeitstagen nachdem Sie diese e-mail erhalten haben den Zugriff auf wichtige e-mail-Kontofunktionen einschraenken.
Wir wissen, dass dies fuer Sie moeglicherweise eine Unannehmlichkeit darstellt.

Wir arbeiten daran, die Sicherheit Ihres e-mail Kontos und unserer e-mail Server zu gewaehrleisten, und bedanken uns fuer Ihr Verstaendnis.

Gemaess den Nutzungsbedingungen bleibt der Zugriff auf Ihr e-mail Konto, nach Ablauf von 7 Arbeitstagen eingeschraenkt, bis dieses Problem geloest wurde.
Wenn der Zugriff auf Ihr Konto fuer laengere Zeit eingeschraenkt bleibt, kann dies leider zu zusaetzlichen Einschraenkungen oder sogar zur Schliessung des e-mail Kontos fuehren.
Wir empfehlen Ihnen, sich so bald wie moeglich mit uns in Verbindung zu setzen, um dies zu vermeiden.


Wir bedanken uns fuer die rasche Erledigung dieser Angelegenheit. Haben Sie bitte Verstaendnis, dass dies eine Sicherheitsmassnahme ist, die Sie, Ihr e-mail Konto, unsere e-mail Server und Dritte schuetzen soll.
Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten.

Herzliche Gruesse
Ihre Kontopruefungsabteilung

----------------------------------------------------------------
Copyright © kontopruefung.org Alle Rechte vorbehalten.


Es geht daraus aber NICHT hervor - WIESO,WER,WARUM diese Information abfragt.Also habe ich das Ding kopiert und gesichert.Dann habe ich geantwortet------ich würde die Mail an AOL weiterleiten.
Schwupp,wie von Geisterhand war die Mail von meinem Rechner verschwunden *grübel,grübel* Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen
Die gesicherte Mailkopie habe ich dann an AOL weiter geleitet - sollen DIE sich damit kriegen!!
Ist es eigentlich wirklich möglich das jemand so dämlich ist---und auf so was reinfällt????
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Gigaset
Bootsmann


Anmeldedatum: 03.08.2006
Beiträge: 1374
Wohnort: Dithmarschen

Beitrag[127596] Verfasst am: 19.04.2007, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Derartige Mail kehren immer wieder und ich habe diese auch regelmäßig im Postkasten. Einfach auf die Spamliste setzen, und dann ab in die Tonne.

Leider gibt es Menschen die immer noch auf so etwas reagieren. Traurig

Man sollte auf keinen Fall antworten. Sonst wissen die dass die Mailadresse aktiv ist!
Gruß Gigaset
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