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Internet Zugriffe protokollieren.

 
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Gigaset
Bootsmann


Anmeldedatum: 03.08.2006
Beiträge: 1374
Wohnort: Dithmarschen

Beitrag[205540] Verfasst am: 17.03.2009, 13:51    Titel: Internet Zugriffe protokollieren. Antworten mit Zitat

Hallo, an alle Internetspezies.

Wie Ihr sicher gehört habt muß ab 01.01.2009 jeder Internet /DSL - Benutzer der seinen Anschluß anderen Personen zur Nutzung zur Verfügung stellt dieses protokollieren um im Zweifelsfall den Benutzer zu identifizieren.
Da hier ja auch viele Vermieter mitlesen und dies auch betrifft, frage ich einfach mal in die Runde.

Ich suche nach einer einfachen und kostengünstigen Lösung um dieses zu erfüllen. Hat jemand einen Tipp?
LG Gigaset
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Reich wird man erst durch Dinge die man nicht begehrt! (Mahatma Gandhi)


Zuletzt bearbeitet von Gigaset am 17.03.2009, 14:13, insgesamt einmal bearbeitet
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Pauline
Oberleutnant


Anmeldedatum: 14.09.2004
Beiträge: 5594
Wohnort: Husumer Bucht

Beitrag[205541] Verfasst am: 17.03.2009, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Davon habe ich noch nichts gehört Überrascht
Meine Feriengäste müssen ohne PC auskommen Winken
_________________
Altwerden ist wie auf einen Berg steigen.
Je höher man kommt, desto mehr Kräfte sind verbraucht,
aber umso weiter sieht man.
(Sir Peter Ustinov)
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Claus
Administrator


Anmeldedatum: 08.09.2004
Beiträge: 4206
Wohnort: Büsum

Beitrag[205556] Verfasst am: 17.03.2009, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, warte doch mal ab, bis die vor Deiner Tür stehen und Dich abführen Winken

Vielleicht kann das ja ein bisschen beruhigen:

[Links nur für angemeldete User]

Ein von der Bundesregierung beauftragter Staatsrechtler hat betont, die Betreiber kleiner Hotspots seien vom Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht betroffen. Bürgerrechtler fordern vor dem Verfassungsgericht eine Aussetzung des Gesetzes, das Provider zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verpflichtet.
Anzeige

Einer Eingabe (PDF-Datei) des Staatsrechtlers Christoph Möllers zufolge sehe die Bundesregierung keine Speicherpflicht für private Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge sowie für Kleinbetriebe. Dazu müsse allerdings die Mitnutzung des drahtlosen Netzzugangs auf einen Standort und den "Herrschaftsbereich" des Anbieters beschränkt sein.
_________________
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezession der Applikation relativ primitiver Methoden
komplementär zur Favorisierung adäquater komplexer Algorithmen.
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Gigaset
Bootsmann


Anmeldedatum: 03.08.2006
Beiträge: 1374
Wohnort: Dithmarschen

Beitrag[205560] Verfasst am: 17.03.2009, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Claus hat folgendes geschrieben:
Tja, warte doch mal ab, bis die vor Deiner Tür stehen und Dich abführen Winken

Vielleicht kann das ja ein bisschen beruhigen:

[Links nur für angemeldete User]

Ein von der Bundesregierung beauftragter Staatsrechtler hat betont, die Betreiber kleiner Hotspots seien vom Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht betroffen. Bürgerrechtler fordern vor dem Verfassungsgericht eine Aussetzung des Gesetzes, das Provider zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verpflichtet.
Anzeige

Einer Eingabe (PDF-Datei) des Staatsrechtlers Christoph Möllers zufolge sehe die Bundesregierung keine Speicherpflicht für private Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge sowie für Kleinbetriebe. Dazu müsse allerdings die Mitnutzung des drahtlosen Netzzugangs auf einen Standort und den "Herrschaftsbereich" des Anbieters beschränkt sein.


@Claus
Das hört sich ja erstmal beruhigend an. Nur leider werden sich wohl die Jäger von Schäuble im Ernstfall davon nicht aufhalten lassen. Gerade für einen Kleinbetrieb kann es sehr unangenehm werden wenn plötzlich die Rechner von der Kripo mitgenommen werden. Da braucht ja nur mal ein Feriengast 14 Tage lang aus einer Musiktauschbörse oder diverse Schweinebilder gedownloadet haben. Nicht jeder Feriengast ist auch Terrorist. Es gibt genug Urlauber die als Gast Dinge machen die sie zuhause nie machen würden. Da liegt die Beweislast laut Gesetz eindeutig beim Anschlussinhaber.
Soviel zu den Bürgerrechten!
Gruß Gigaset
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Reich wird man erst durch Dinge die man nicht begehrt! (Mahatma Gandhi)
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Claus
Administrator


Anmeldedatum: 08.09.2004
Beiträge: 4206
Wohnort: Büsum

Beitrag[205578] Verfasst am: 18.03.2009, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, im Zweifelsfall bist Du als Anschlußinhaber erst einmal verantwortlich. Du solltest zumindest in irgendeiner Form nachhalten können, wer denn über Deinen Hotspot gesurft hat. Wer da nun ein komplett offenes Netz betreibt, hat hier wohl ein Problem.

Alternative wäre ein Router/Hotspot, der alles mitloggt (wenngleich unklar ist, ob Du das aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt darfst). Hier gibt es recht komfortable fertige (und kostspielige) Lösungen, oder auch was kostenloses zum selber "basteln". Z.B. [Links nur für angemeldete User](Hotspot_Funktion).html
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komplementär zur Favorisierung adäquater komplexer Algorithmen.
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Gigaset
Bootsmann


Anmeldedatum: 03.08.2006
Beiträge: 1374
Wohnort: Dithmarschen

Beitrag[205622] Verfasst am: 18.03.2009, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Claus hat folgendes geschrieben:
Ja, im Zweifelsfall bist Du als Anschlußinhaber erst einmal verantwortlich. Du solltest zumindest in irgendeiner Form nachhalten können, wer denn über Deinen Hotspot gesurft hat. Wer da nun ein komplett offenes Netz betreibt, hat hier wohl ein Problem.

Alternative wäre ein Router/Hotspot, der alles mitloggt (wenngleich unklar ist, ob Du das aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt darfst). Hier gibt es recht komfortable fertige (und kostspielige) Lösungen, oder auch was kostenloses zum selber "basteln". Z.B. [Links nur für angemeldete User](Hotspot_Funktion).html


Danke Claus für den Link. Werde mir mal alles genau ansehen und dann meinen alten PC dafür zurechtbasteln. Cool
LG Gigaset
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