mano Bootsmann

Anmeldedatum: 21.11.2005 Beiträge: 1878 Wohnort: Planet Erde
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[201043] Verfasst am: 04.02.2009, 16:25 Titel: Kölsche Urteile |
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Moin,
Richter mit Humor
Das OLG München (Beschluss vom 10.12.1999 - 26 AR 107/99 = NJW 2000, 748) hatte über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Münchner Amtsrichter zu entscheiden, der mündliche Verhandlung in mehreren Familiensachen auf den 11.11. um 11.11 Uhr terminiert hatte. Die Beschwerdeführerin - Beklagte in einem Unterhaltsprozess - fühlte sich nicht ernstgenommen und meinte, der Richter wolle sie mit der Terminierung wohl veräppeln. Sie sah ihre Menschenwürde mit Füßen getreten und das der Richter damit nur zum Ausdruck bringen wolle, dass er den Streit im Grunde als närrisch ansehe.
Die OLG-Richter sahen die Angelegenheit etwas anders:
"Dass der abgelehnte Richter sich wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde so ärgert, dass er nicht mehr unbefangen sein kann, kann gerade bei der Art von Humor, die der Richter - ob passend oder unpassend - bei der Terminierung gezeigt hat, ausgeschlossen werden." Der Richter habe sich allenfalls "einen kleinen Scherz" erlaubt. Wenn er statt um 11.11 Uhr um 11.10 Uhr terminiert hätte, hätte sich auch niemand aufgeregt. Das OLG schließt mit den Worten: "Etwas Humor, zumindest aber Gelassenheit, kann auch von den Streitparteien einer Familiensache erwartet werden."
Richter ohne Humor
Nicht alle finden den Brauch mit dem Krawatten-Abschneiden zu Weiberfastnacht lustig. Das Amtsgericht Essen (20 C 691/87) verstand hier keinen Spass und verurteilte eine Jeckin zum Schadensersatz in Höhe von 40 DM.
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