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Büsumer Kapitänleutnant

Anmeldedatum: 20.08.2008 Beiträge: 11089 Wohnort: Lindau
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[247793] Verfasst am: 10.11.2010, 21:24 Titel: |
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Grundsätzlich habt ihr recht !
Es hängt mit dem Bau und der Reihenfolge zusammen!
Aber : Kleine Boote , Kutter, und Schiffen denen das trockenfallen nichts
ausmacht, gehören nach NR. 1
Kutter bis 16m Länge und bis 2,00 Tiefgang liegen in Nr.2
Kutter grösser , und mehr Tiefgang liegen in Nr.3
Als Sonderhafen, der gar kein Hafen ist, wurde die Pfütze mit Nr. 4 ,
bezeichnet, diese Regelung galt bis Mitte der 80 er, heute ist durch den
drastischen Kutterschwund, und die zum Teil privatisierung (Museumshafen), die Reihenfolge etwas durcheinander geraten. _________________ Mit Liv un Seel bün ik Büsumer Jung!!! |
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